
Wohnmobil oder Wohnwagen in Slowenisch-Istrien — Ankaran, Izola, Strunjan und Portorož beschaedigt: Welche Deckung greift, haengt von der Schadenart ab — die Uebersicht steht weiter unten. Entscheidend ist in jedem Fall, was vor der ersten Bewegung des Fahrzeugs dokumentiert wurde. MOTOEXPERT begutachtet vor Ort.
Slowenien hat sechsundvierzig Kilometer Küste, und auf dieser kurzen Strecke liegt fast der gesamte Campingbestand des Landes. Das Gelände fällt steil ab: Hinter der Uferlinie steht Flysch, weicher Mergel- und Sandstein, in den die Plätze als schmale Terrassen eingeschnitten sind. Die Stellplatzreihen laufen deshalb parallel zum Wasser, die Fahrgassen sind kurz und meist einspurig, und die Anlagen sind klein im Vergleich zu den italienischen Anlagen jenseits der Bucht. Das prägende Wetterereignis ist nicht das Gewitter, sondern die Bora: ein Fallwind, der über die Karstkante hereinbricht, in Böen kommt und bei klarem Himmel auftreten kann. Dazu kommt die Lage im Dreiländereck — Triest liegt eine halbe Stunde entfernt, die kroatische Grenze bei Sečovlje ebenso.
Orte in dieser Region: Ankaran, Izola, Strunjan, Portorož.
In der Regel: Teilkasko.
Hagel ist an dieser Küste seltener als im Alpenraum, kommt aber fast nie senkrecht: Die Gewitterlinien ziehen über den Golf von Triest heran und schieben eine Böenfront vor sich her, sodass die Körner schräg von See her einschlagen. Weil die Stellplatzreihen auf den Terrassen parallel zum Wasser stehen, trifft es bei fast allen Fahrzeugen dieselbe Seite — und genau das macht die Zuordnung im Einzelfall schwieriger, nicht leichter, denn ein gleiches Schadenbild bei zwanzig Fahrzeugen wird gern pauschal behandelt.
Fotografieren Sie, bevor Sie den Hagel abkehren und bevor die Markise eingefahren wird. Halten Sie fest, mit welcher Seite das Fahrzeug zum Wasser stand — daraus wird die Einfallsrichtung nachvollziehbar, und sie ist bei einem Massenereignis auf dem Platz das einzige, was Ihren Fall von dem des Nachbarn unterscheidet.
In der Regel: Teilkasko.
Der bestimmende Wind ist hier die Bora, und sie verhält sich anders als ein Alpensturm. Sie fällt über die Karstkante ein, kommt in einzelnen harten Böen statt in gleichmäßigem Druck, und sie tritt bei klarem Himmel auf — es gibt also kein Wetterbild, an dem man sie kommen sieht. Der Regelfall ist deshalb nicht der gestürzte Baum, sondern die ausgefahrene Markise, die als Segel wirkt und die Führungsschiene aus der Aufbauwand hebelt. Der Baumbestand aus Aleppokiefern und Tamarisken bricht selten am Stamm, wirft aber Äste ab.
Lassen Sie sich vom Platzbetreiber Datum und Uhrzeit des Ereignisses und die Stellplatznummer schriftlich bestätigen. Bei Bora ist die Frage, ob die Markise zum Zeitpunkt der Böe ausgefahren war, regelmäßig der Kern der Regulierung — beantworten Sie sie selbst und belegt, bevor sie Ihnen gestellt wird.
In der Regel: Vollkasko oder Haftpflicht des Verursachers.
Die Plätze sind in den Flyschhang geschnitten, die Terrassen schmal und die Stellplätze entsprechend knapp bemessen. Der typische Schaden entsteht nicht beim Rangieren im Freien, sondern beim Einbiegen von der Fahrgasse auf den Platz: Die Gasse ist zu schmal für einen ausholenden Bogen, und der hintere Überhang trifft die Ver- und Entsorgungssäule oder den Betonpoller an der Platzecke. In der Hochsaison kommt starker Tagesverkehr dazu, weil die Anlagen direkt an den Badebuchten liegen.
Messen Sie die Gassenbreite an der Engstelle und halten Sie fest, aus welcher Richtung Sie kamen. Auf einer Terrasse über dem Wasser ist der Bogen, den ein Gespann fahren kann, durch die Kante nach unten begrenzt — diese Begrenzung ist der eigentliche Sachverhalt und aus der Erinnerung nicht nachzubilden.
In der Regel: Teilkasko.
Der Steinmarder ist im Karsthinterland verbreitet, und die Plätze am oberen Rand der Terrassen grenzen dort unmittelbar an Macchia und Trockenmauern. Betroffen sind vor allem Fahrzeuge in den hangseitigen Reihen und solche, die mehrere Nächte auf demselben Platz stehen. Eine Besonderheit dieser Küste hat mit der Aufenthaltsdauer zu tun: Viele Gespanne bleiben nur zwei oder drei Nächte und fahren dann weiter nach Kroatien oder Italien — der Biss wird dann unterwegs bemerkt, und die Frage, wo der Schaden entstanden ist, stellt sich rückwirkend.
Fotografieren Sie die Bissstelle im eingebauten Zustand, bevor ein Teil ausgebaut wird. Notieren Sie, in welcher Reihe das Fahrzeug stand und wie viele Nächte an derselben Stelle; bei einem Schaden, der erst hinter der Grenze auffällt, ist diese Aufstellung die einzige Grundlage für die zeitliche Zuordnung.
In der Regel: Vollkasko.
Rangiert wird hier fast immer quer zum Hang und mit Höhenunterschied: Von der Fahrgasse geht es über eine kurze Rampe auf die Terrasse, das Fahrzeug hängt beim Einweisen schief, und die Stützlast verlagert sich. Dazu kommt eine Ausstattung, die an dieser Küste die Regel ist und anderswo die Ausnahme — Heckträger mit Fahrrädern und mitgeführte Bootsanhänger. Beides verlängert das Fahrzeug hinten und beides wird beim Rangieren im Gefälle zuerst getroffen.
Halten Sie fest, wer eingewiesen hat und aus welcher Richtung rangiert wurde. Wenn ein Bootsanhänger beteiligt war, dokumentieren Sie ihn getrennt vom Zugfahrzeug: Anhänger und Zugfahrzeug sind versicherungsrechtlich zwei Sachen, auch wenn der Schaden in einem Vorgang entstanden ist.
In der Regel: Vollkasko.
Die Anlagen von Portorož und Lucija liegen unmittelbar an der Uferpromenade, und diese Promenade ist bis in die Nacht öffentlich belebt; in Izola grenzt der Platz an den Hafenbereich. Der Regelfall ist kein Aufbruch, sondern mutwillige Beschädigung von außen an der zum Weg gewandten Fahrzeugseite: zerkratzter Lack, abgerissene Spiegel, aufgeschnittenes Vorzelt.
Die Anzeige gehört hier vor die Abreise, nicht danach: Wer am Morgen Richtung Kroatien oder Triest weiterfährt, bekommt die polizeiliche Bestätigung aus dem Ausland praktisch nicht mehr. Fragen Sie noch am selben Tag nach Aufzeichnungen an der Platzeinfahrt und entlang der Promenade — die Speicherfristen sind kurz und laufen unabhängig von Ihrem Vorgang weiter.
In der Regel: Teilkasko.
Brände gehen an dieser Küste selten vom Fahrzeug selbst aus; beteiligt sind meist Gasanlage und Außenkocher unter dem Vordach. Zwei örtliche Umstände verschärfen die Lage: Die Stellplätze auf den Terrassen stehen eng, sodass der Nachbar betroffen ist, bevor die Feuerwehr die Zufahrt herauf ist — und der Küstenstreifen wird im Hochsommer regelmäßig als Gebiet erhöhter Brandgefahr ausgerufen, mit behördlichem Verbot offenen Feuers. Ob ein solches Verbot zum Zeitpunkt des Ereignisses in Kraft war, ist für die Regulierung eine eigene Frage und gehört von Anfang an geklärt.
Verändern Sie nichts an der Brandstelle, bevor sie fotografiert ist, und holen Sie den Einsatzbericht der Feuerwehr ein. Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, ist die Reihenfolge der Betroffenheit die entscheidende Frage — sie entscheidet darüber, wer Geschädigter und wer Verursacher ist.
In der Regel: Haftpflicht des Verursachers oder Vollkasko.
Diese Küste ist ein Standort im Dreiländereck, und die meisten Gäste nutzen sie auch so: Triest und die italienische Adria liegen eine halbe Stunde entfernt, die kroatische Grenze bei Sečovlje und Dragonja ebenso, Österreich über den Karawankentunnel. Ein großer Teil der Schäden entsteht deshalb nicht auf dem Platz, sondern auf einem Tagesausflug über die Grenze — und dann gilt das Recht des Unfallorts, nicht das des Stellplatzes und nicht das des Heimatlands.
Der Weg zurück auf den Platz ist hier kurz, und genau das ist die Falle: Zwanzig Minuten später steht das Fahrzeug wieder in Slowenien, und die Lage am Ereignisort existiert nur noch in der Erinnerung. Halten Sie den Zustand am Ort fest, bevor Sie die Grenze zurück überqueren — auch dann, wenn das Fahrzeug fahrbereit aussieht.
| Ereignis | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Hagel | ja | ja |
| Sturm und Wind (ab Windstärke 8) | ja | ja |
| Baum- oder Astfall | ja | ja |
| Überschwemmung und Hochwasser | ja | ja |
| Brand, Explosion, Blitzschlag | ja | ja |
| Diebstahl und Einbruchdiebstahl | ja | ja |
| Glasbruch | ja | ja |
| Tierbiss und Wildschaden | tarifabhängig | tarifabhängig |
| Vandalismus | nein | ja |
| Selbstverschuldeter Rangierschaden | nein | ja |
| Feuchtigkeit, Undichtigkeit, Delamination | nein | nein |
| Verschleiß, Alterung, gealterte Dichtungen | nein | nein |
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Im Kaskoschaden beauftragt der Versicherer seinen eigenen Sachverständigen. Bleibt die daraus folgende Zahl streitig, sieht das Versicherungsvertragsgesetz in §84 VVG ein Sachverständigenverfahren vor, das die AKB aufgreifen. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, beide benennen gemeinsam einen Obmann, und die Feststellung bindet beide Seiten hinsichtlich der Höhe des Schadens.
MOTOEXPERT tritt darin als der von Ihnen benannte Sachverständige auf. Das ist eine technische Rolle: Tatsachen und Zahlen feststellen. Es ist keine Rechtsvertretung. Wo Rechtsfragen im Raum stehen, empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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Seien Sie vorsichtig mit gegenteiligen Versprechen. Der Kaskoschaden beruht auf Ihrem Versicherungsvertrag, nicht auf der Haftung eines Dritten. Der Versicherer trägt die Kosten des von ihm beauftragten Sachverständigen. Ein selbst beauftragtes Gutachten wird in der Regel vom Versicherungsnehmer beauftragt und bezahlt – es sei denn, die Bedingungen sehen etwas anderes vor oder das Sachverständigenverfahren läuft bereits, dann regelt die AKB-Klausel die Kostenteilung. MOTOEXPERT nennt einen Festpreis, bevor gearbeitet wird.
Das Gutachten wird in der Sprache des regulierenden Versicherers erstellt. Bei einer deutschen Police heißt das Deutsch, unabhängig davon, in welchem Land der Schaden entstanden ist. Örtliche Unterlagen – Polizeiprotokoll, Werkstattkalkulation, Bestätigung des Platzbetreibers – werden als übersetzte Anlagen beigefügt. Mit Ihnen sprechen wir Deutsch, Englisch oder Polnisch.
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